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   OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22   

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https://dejure.org/2022,22045
OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22 (https://dejure.org/2022,22045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2022 - 20 W 74/22 (https://dejure.org/2022,22045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2022 - 20 W 74/22 (https://dejure.org/2022,22045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 GBO, § 47 Abs 1 GBO
    Grundbuch: Nachträgliche Erklärung über Gemeinschaftsverhältnis

  • notar-drkotz.de

    Erklärung über Gemeinschaftsverhältnis im Rahmen einer Zwangshypothekseintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 29 Abs 1 GBO ; § 47 Abs 1 GBO
    Gemeinschaftsverhältnis der Gläubiger bei Antrag auf Eintragung Zwangshypothek

  • rechtsportal.de

    § 29 Abs 1 GBO ; § 47 Abs 1 GBO
    Nachholung einer Erklärung über das Gemeinschaftsverhältnis als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangshypothek

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 209/84

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    Werde der Titel von mehreren Gläubigern mithilfe eines gemeinsamen Rechtsanwalts gleichzeitig erwirkt und weise dieser nur einen einheitlichen Betrag aus, ohne nach unterschiedlichen Beteiligungen zu differenzieren, so sei dieser für das Vollstreckungsorgan so auszulegen, dass die Forderung in Gesamtgläubigerschaft geltend gemacht sei (Verweis auf BGH Rpfleger 1985, 321).

    Die von den Beteiligten zur Stützung ihrer Auffassung, aus dem Titel ergebe sich ihre Stellung als Gesamtgläubiger (§ 428 BGB), herangezogene Entscheidung BGH Rpfleger 1985, 321 betrifft nach ihrem Inhalt eindeutig nur Kostenfestsetzungsbeschlüsse (vgl. in diesem Sinn auch BGH NJW 2011, 3165 Rn. 10), um einen solchen geht es hier aber nicht.

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    Darüber hinaus gehe die neuere Meinung bei der gegenständlichen Fallkonstellation von einer Berechtigung nach Kopfteilen aus (Verweis auf BGH NJW-RR 2003, 1217).
  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    Dies ist aber erforderlich, weil sowohl für die Voraussetzungen der Eintragung der Zwangshypothek als auch für das Zwangsversteigerungsverfahren von Bedeutung ist, ob und inwieweit wegen einer Hauptforderung oder einer Nebenforderung in Form von Zinsen vollstreckt wird (BGH WM 2022, 282 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 171/10

    Kostenfestsetzungsverfahren nach Beschlussanfechtung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    Die von den Beteiligten zur Stützung ihrer Auffassung, aus dem Titel ergebe sich ihre Stellung als Gesamtgläubiger (§ 428 BGB), herangezogene Entscheidung BGH Rpfleger 1985, 321 betrifft nach ihrem Inhalt eindeutig nur Kostenfestsetzungsbeschlüsse (vgl. in diesem Sinn auch BGH NJW 2011, 3165 Rn. 10), um einen solchen geht es hier aber nicht.
  • KG, 23.01.2018 - 1 W 13/18

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Gläubigermehrheit:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    b) Enthält der Vollstreckungstitel keine ausdrückliche Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses und ist dieses auch nicht durch Auslegung zu ermitteln, so kann das Gemeinschaftsverhältnis im Grundbuch auch auf der Grundlage einer nachträglichen bloßen Erklärung der Berechtigten eingetragen werden (OLG Köln Rpfleger 1986, 91; Senat OLGZ 1989, 6, 8; KG FGPrax 2018, 50, 51; Flockenhaus, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 867 Rn. 6; Schneider MDR 1986, 817, 818; Schuschke/Göbel, in: Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung, 7. Aufl. 2020, § 867 ZPO Rn. 7; Seibel, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 867 Rn. 3).
  • OLG Köln, 28.10.1985 - 2 Wx 37/85

    Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    b) Enthält der Vollstreckungstitel keine ausdrückliche Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses und ist dieses auch nicht durch Auslegung zu ermitteln, so kann das Gemeinschaftsverhältnis im Grundbuch auch auf der Grundlage einer nachträglichen bloßen Erklärung der Berechtigten eingetragen werden (OLG Köln Rpfleger 1986, 91; Senat OLGZ 1989, 6, 8; KG FGPrax 2018, 50, 51; Flockenhaus, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 867 Rn. 6; Schneider MDR 1986, 817, 818; Schuschke/Göbel, in: Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung, 7. Aufl. 2020, § 867 ZPO Rn. 7; Seibel, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 867 Rn. 3).
  • LG Essen, 25.06.2001 - 11 T 197/01

    Zwangshypothek bei Hinterlegungstitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    Die durch das Grundbuchamt ohne Begründung vertretene gegenteilige Auffassung (ablehnend auch LG Essen Rpfleger 2001, 543; Demharter, GBO, 32. Aufl. 2021, § 47 Rn. 14; Dörndorfer, in: Münchener Kommentar ZPO, 6. Aufl. 2020, § 867 Rn. 23) trifft nicht zu.
  • OLG Frankfurt, 21.12.1988 - 20 W 344/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 20 W 74/22
    b) Enthält der Vollstreckungstitel keine ausdrückliche Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses und ist dieses auch nicht durch Auslegung zu ermitteln, so kann das Gemeinschaftsverhältnis im Grundbuch auch auf der Grundlage einer nachträglichen bloßen Erklärung der Berechtigten eingetragen werden (OLG Köln Rpfleger 1986, 91; Senat OLGZ 1989, 6, 8; KG FGPrax 2018, 50, 51; Flockenhaus, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 867 Rn. 6; Schneider MDR 1986, 817, 818; Schuschke/Göbel, in: Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung, 7. Aufl. 2020, § 867 ZPO Rn. 7; Seibel, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 867 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2023 - 20 W 29/23

    Eintragungsfähigkeit von Säumniszuschlägen im Grundbuch

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits angeschlossen (vgl. Beschluss vom 26.04.2022, 20 W 74/22, zitiert nach juris).
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